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Die neue ÖNORM B2601

 

Die neue ÖNORM B2601 Wassererschließung - Brunnenbau,

eine Überarbeitung 12 Jahre nach ihrer letzen Auflage,

wurde am 15.03.2016 für verbindlich erklärt

 

 

 

Unter Leitung unseres BR DI Walther Wessiak sowie des Berufsgruppensprecher der Brunnenmeister und Tiefbauunternehmer Herrn Brunnenmeister Alois Kohl und der aktiven Mitarbeit bei der Erstellung einzelner Skizzen von Frau Brunnenmeister DI Katharina Rieger (geb. Dielacher) hat die Arbeitsgruppe 122.15 diese Norm nunmehr erarbeitet, formuliert und sämtliche Verbesserungseinsprüche eingearbeitet. Zusammenfassend lässt sich folgendes über die Entwicklung sagen:

 

 

 

Nachdem die „Brunnenbaunorm“ ÖNORM B2601 mit 01.02.2004 das letze Mal grundlegend überarbeitet wurde, ergab sich in der Anwendung dieses Normenwerkes durch die Weiterentwicklung im Brunnenbau in letzter Zeit Handlungsbedarf. Die Berufsgruppe der Brunnenmeister und Tiefbohrunternehmer Österreich ersuchten daher mit Ende 2013 das AUSTRIAN STANDARDS INSTITUTE   [ASI]   um Überarbeitung dieses Normenwerkes und legte gleichzeitig Änderungs- und Ergänzungsvorschläge vor.

 

Aufgrund dieses Antrages wurde vom Komitee 122 - Wasserversorgung - am 25.06.2014 vereinbart die Arbeitsgruppe 122.15 zu reaktivieren und wurde dazu die Teilnehmer dieser AG zur Sitzung am 12.08.2014 nach Kaiserbrunn eingeladen.

 

Bei dieser 59. Sitzung der AG 122.15 wurde unter Vorsitz von BR DI Walther Wessiak mit der Lesung der Norm begonnen und gleichzeitig bedauert, dass keine Vertreter der Bundeskammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten in der AG mitarbeiten.

 

Folgende grundsätzliche Änderungen wurden nunmehr in die „Brunnenbaunorm“ eingearbeitet:

 

  • Überarbeitung von Fachausdrücken und Zeichen, da die ÖNORM B2400 - Hydrographische Fachausdrücke - am 15.12.2011 zurückgezogen wurde.

 

  • Aufnahme von Bildern (Systemskizzen) zum besseren Verständnis und zur Klarstellung der Begriffe, vorallem der von Schacht-, Bohr-, Horizontalfilterbrunnen und Brunnen im gespannten und artesisch gespannten Grundwasser.

     

  • Aufnahme von Brunnen im gespannten und artesisch gespannten Grundwaser mit klaren Aussagen über anzuwendende Bohrverfahren, Brunnenausbau, Sanierung und Rückbau.

     

  • Aufnahme von Brunnen zur thermischen Nutzung des Grundwassers.

     

  • Aufnahme von Methoden für Überwachung und Dokumentation von Brunnen und Brunnenähnlichen Bauwerken wie Kamerabefahrung und geophysikalischen Untersuchungsmethoden.

     

  • Aussagen über die Bestimmung der Korngröße des Filtermaterial und Festlegung der anzuwendenden Materialien (Quarz, Glas).

 

  • Tabellarische Darstellung der Körnung des Filtermaterials mit Aussagen über mehrfache Kornabstufungen.

 

  • Festlegungen über Schutz- und Schongebiete in Ergänzung zur ÖVGW-Richtlinie W72.

 

  • Festlegung der Hautanwendungsbereiche der Grundwassermessstellen.

 

  • Aussage über die Brunnenentwicklung und die anzuwendenden Bauverfahren.

 

  • Festlegungen über den Vereinfachten Pumpversuch mit Unterscheidung von Kurzpumpversuchen, Hydrologischen Pumpversuchen (Kurze Pumpversuche und Dauerpumpversuche) und Vereinfachte Pumpversuche als Funktionsüberprüfung.

 

  • Aussagen über Betrieb und Überwachung von Brunnenanlagen in Ergänzung zu ÖNORM B2539 und der Trinkwasserverordnung (TWV) unter besonderer Berücksichtigung von Nutzwasserbrunnen und Brunnen zur thermischen Nutzung des Grundwassers.

 

  • Festlegung von Anlassfällen im Rahmen der Überwachung für die Notwendigkeit einer Brunnensanierung.

 

  • Aussagen über den Brunnenrückbau auch für Brunnen im artesisch gespannten Grundwasser in Ergänzung zum ÖWAV Regelblatt 218.

 

Die Neufassung der Norm wird in einer letzten Sitzung im Oktober 2015 von der AG 122.15 abgeschlossen werden und wird dieser Entwurf an das Komitee 122 - Wasserversorgung - zur weiteren Befassung weitergeleitet.

 

Soweit es derzeit abschätzbar ist, wird der Gründruck dieser Norm im 1. Quartal 2016 an die interessierte technische Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

Dieses überarbeitet ÖNORM B2601 wird auch für sämtliche Ausbildungsmaßnahmen im Brunnen- und Grundbau, wie Ausbildung zum Brunnen- und Grundbaufacharbeitern, an der Berufsschule Murau, bei der Ausbildung von Bohrmeistern durch die Vereinigung Österreichischer Bohr-, Brunnenbau- und Spezialtiefbauunternehmungen (VÖBU) an der Bauakademie Oberösterreich und beim Brunnenmeistervorbereitungskurs an der Bauakademie Steiermark als Lehr- und Lernunterlage herangezogen.

 

Mit Freude können wir feststellen, dass seit dem 01.01.2004, 25 junge Frauen und Männer über die klassische Lehrlingsausbildung die LAP Brunnen- und Grundbau positiv abgeschlossen haben, dazu 105 Teilnehmer am 2. Bildungsweg.

 

Über 200 Bohrmeister wurden durch die VÖBU im selben Zeitraum zu Fachkräften im Brunnen- und Grundbau ausgebildet. Die Brunnenmeisterprüfung haben 76 Damen und Herren vor der Prüfungskommission „Brunnenmeisterprüfung“ der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark positiv abgelegt.

 

Diese positive Bilanz ist sicher ein Zeichen für höchste Ausbildungsqualität und Fachkompetenz im Brunnen- und Grundbau in Österreich.

 

BR DI Walther Wessiak



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